FÖRDERUNGEN
TARIFFÖRDERUNG
Als Tarifförderung wird eine Bundesförderung bezeichnet bei welcher der produzierte und eingespeiste Strom über einen erhöhten Tarif gefördert wird. Der jeweilige Tarif wird jährlich per Verordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft festgelegt.
Der Einspeisetarif wird für 13 Jahre garantiert. Die Grundlage dazu ist das Ökostromgesetz. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über eine Ökostromabwicklungsstelle, kurz OeMAG (www.oem-ag.at).
Jährlich werden 21 Mio. Euro Unterstützungsvolumen für Ökostromanlagen zur Verfügung gestellt, wobei davon 10% (2,1 Mio. Euro) für Photovoltaik reserviert werden.
Die Tarifförderung ist mit keiner anderen Investitionsförderung kombinierbar.
INVESTITIONSFÖRDERUNG
Unter Investitionsförderung versteht man einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse zu neu errichteten Photovoltaik-Anlagen von Ländern, dem Bund und/oder Gemeinden.
Hier besteht meist eine Abhängigkeit von der Größe der Anlage und den Gesamtinvestitionskosten.
Diese Förderung ist nicht mit der Tarifförderung kombinierbar.